Berufe A-Z - Augenoptiker (m/w/d)
Den richtigen Durchblick haben viele Menschen nur mit Brille. Wenn die Augen schwächeln, erkennt man ohne Sehhilfe die rote Ampel viel zu spät, die Buchstaben in der Zeitung sind undefinierbare Flecken und beim Fernsehen hat man immer das Gefühl, in der letzten Reihe zu sitzen. Mit Brille dagegen kann das Leben eine wunderbar klare Angelegenheit sein.Als Augenoptiker kümmerst du dich in zweierlei Hinsicht ums Auge. Im Vordergrund steht bei deiner Arbeit natürlich die richtige Sehschärfe. Du suchst für deinen Kunden das Glas mit dem perfekten Schliff zur Korrektur seiner Sehschwäche oder eben die entsprechende Kontaktlinse. Aber auch das Äußere kommt bei dir nicht zu kurz. Damit deine Kunden auch positiv ins Auge stechen, kennst du immer den letzten Schrei der Brillenmode und hast einen Blick dafür, welche Fassung ihnen am besten zu Gesicht steht. Denn deine Kunden wollen nicht nur scharf sehen, sondern auch eine gute Optik.
Hilfsbereit, modebewusst und praktisch begabt
Während deiner Ausbildung lernst du den sicheren Umgang mit den optischen Geräten in der Werkstatt und eignest dir spezielles mathematisches und physikalisches Wissen rund ums Auge an. In deiner täglichen Praxis ist aber die individuelle Beratung deiner Kunden ebenso wichtig. Bist du also kommunikationsfreudig, modebewusst sowie hilfsbereit und verbindest technisches Interesse mit einer praktischen Begabung - dann bist du genau richtig in diesem Beruf.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.