Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Handwerkskammer Düsseldorf ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. EU L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.hwk-duesseldorf.de sowie ihre mobilen Anwendungen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Die Internetseite www.hwk-duesseldorf.de ist aufgrund der unter Punkt 2 genannten Unvereinbarkeiten mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen weitgehend vereinbar.

Die Handwerkskammer Düsseldorf setzt die Assistenzsoftware Eye-Able® ein. Diese Software ermöglicht Website-Besucherinnen und -Besucher Inhalte frei nach den eigenen Bedürfnissen anzupassen, z. B. Kontrast, Farben, Schriftgrößen. Über ein Symbol am rechten Bildschirmrand können die Einstellungen individuell vorgenommen werden.
 Weitere Infos zu Eye-Able®

2. Nicht-barrierefreie Inhalte 

  • Auf der Website www.hwk-duesseldorf.de sind nicht-barrierefreie Inhalte wie z. B. mangelnder Kontrast enthalten. Das liegt daran, dass die Handwerkskammer Düsseldorf an ein von übergeordneter Stelle festgelegtes Corporate Design und an eine gemeinschaftliche Umsetzung des Webauftritts aller bundes- bzw. landesweiten Handwerkskammern gebunden ist. Der gemeinsame IT-Dienstleister ist über die nicht-barrierefreien Inhalte informiert und arbeitet an der Umsetzung der Barrierefreiheit.
  • Mit dem Tool Eye-Able® am rechten Bildschirmrand können aber verschiedene Einstellungen wie Kontrastmodus oder Schriftgröße vorgenommen werden.
  • Die Umsetzung von barrierefreien Dokumenten, insbesondere PDF-Dateien, erfolgt sukzessiv in Abstimmung mit den Fachabteilungen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.02.2023 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 21.11.2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen, dann freuen wir uns über Ihren Hinweis über das untenstehende Kontaktformular. 

Bitte geben Sie uns auch die Webseite an und beschreiben uns mit kurzen Worten die Barriere. Ihre Meldung wird an die zutändige Ansprechperson weitergeleitet. Sie werden, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, über den aktuellen Stand informiert. 

Barriere melden

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Datenschutzhinweis

Um dieses Angebot der Handwerkskammer nutzen zu können, ist die Verarbeitung der dargestellten personenbezogenen Daten erforderlich. Die Daten werden elektronisch gespeichert und ausschließlich für die Bearbeitung Ihrer Nachricht verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einwilligungserklärung

5.    Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.hwk-duesseldorf.de von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen

Telefon: 0211 855 3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw

Weitere Infos zur Ombudsstelle:
www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik