Verbundausbildung
Viele kleine und mittlere Betriebe wollen ausbilden, können aber aufgrund ihrer Spezialisierung nicht alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte vermitteln. Hier hilft die vom Land geförderte Verbundausbildung mit einem einmaligen Zuschuss zu den Ausbildungskosten.
Bei einem Ausbildungsverbund schließen sich mehrere Betriebe (mindestens zwei) zusammen, um gemeinsam einen Lehrling auszubilden. Der Auszubildende wechselt phasenweise in einen Partnerbetrieb, um dort die Arbeiten zu erlernen, die der Verbundpartner nicht vermitteln kann. Interessant ist dieses Ausbildungsmodell besonders für hoch spezialisierte Unternehmen. Aber auch für Betriebe, die neu gegründet wurden, die zu klein sind oder denen es an fachlichen oder organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung der Ausbildung fehlt.
Eine Ausbildung im Verbund wird gefördert. Bezuschusst werden Personal- und Sachkosten für betriebliche Ausbildungsplätze in Ausbildungsverbünden.
Voraussetzungen für eine Förderung
- Es muss sich um einen Beruf mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer handeln.
- Der Betrieb, mit dem der oder die Auszubildende den Ausbildungsvertrag schließt, kann nicht alle nach der Ausbildungsordnung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im vollen Umfang vermitteln.
- Dieser Betrieb darf noch nicht oder nicht mehr als zwei Ausbildungsjahrgänge in den zurückliegenden drei Jahren ausgebildet haben.
- Mindestens sechs Monate der betrieblichen Ausbildung müssen von einem oder mehreren Verbundpartnern übernommen werden.
- Die Verbundbetriebe müssen in Nordrhein-Westfalen ansässig sein.
Höhe der Förderung
- Die finanzielle Unterstützung wird als Zuschuss gewährt, d. h. die bereit gestellten Mittel müssen nicht zurückgezahlt werden.
- Der Zuschuss beträgt 4.500 Euro je Ausbildungsplatz.
- Die Auszahlung wird vom Nachweis der besetzten Ausbildungsplätze abhängig gemacht. Wird das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet, reduziert sich die Bewilligungssumme bzw. kann vollständig zurückgefordert werden.
Antragsverfahren
Der Antrag muss vor Ausbildungsbeginn (für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln) dem Versorgungsamt Köln vorliegen.
Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf Bewilligung eines Zuschusses. Die Zuschüsse werden nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.