Überbetriebliche Ausbildung (ÜBL)
Die Maßnahmen zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung dienen der systematischen Vermittlung und Vertiefung von Ausbildungsinhalten und ergänzen die betriebliche Ausbildung. Sie werden von der zuständigen Innung organisiert und durchgeführt.
Auszubildenden sind verpflichtet, an den vorgeschriebenen Lehrgängen der ÜBL teilzunehmen.
Ausbildende haben ihre Auszubildenden zur Teilnahme an den Lehrgängen anzuhalten und freizustellen. Die durch die Lehrgänge entstandenen Kosten einschließlich etwaiger Internatskosten und notwendiger Fahrkosten sind grundsätzlich vom Ausbildenden zu tragen.
Stellt der Ausbildende die Auszubildenden nicht frei, kann gegen ihn ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro verhängt werden.