AusbildungTarifvertrag

Tarifverträge sind Vereinbarungen, die zwischen Arbeitgeberverbänden oder Einzelunternehmen und Gewerkschaften geschlossen werden. In ihnen werden für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen verbindliche Mindeststandards für alle wichtigen Arbeits- und Einkommensbedingungen geregelt wie beispielsweise Arbeitszeit, Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütungen, Urlaub und Urlaubsgeld etc.

Der Tarifvertrag gilt nur zwischen tarifgebundenen Vertragsparteien. Der Ausbildende muss dazu in den fachlichen und örtlichen, der Auszubildende in den persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Ausbildende Mitglied in einem Arbeitgeberverband bzw. der Innung und der Auszubildende Mitglied in der Gewerkschaft ist. Sind die Vertragsparteien tarifgebunden, sind Vereinbarungen zum Nachteil des Auszubildenden unwirksam. Hingegen sind Abweichungen zugunsten des Auszubildenden nach dem Günstigkeitsprinzip erlaubt.

Ist der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt worden gilt er für alle Arbeitsverhältnisse im Geltungsbereich des Tarifvertrags unabhängig von dem Willen der Vertragsparteien. Dies kann zudem durch individuelle Vereinbarung erreicht werden.

Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, ein Exemplar des Tarifvertrages so auszulegen, dass der Auszubildende sich jederzeit informieren kann. Des Weiteren muss der Ausbildungsvertrag bei nicht allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen einen Hinweis auf den entsprechenden Tarifvertrag enthalten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Innung bzw. Gewerkschaft. Dort erhalten Sie auch ein Exemplar des Tarifvertrages.