Männlicher Unternehmer mit Kopfhörern, der am Schreibtisch im Home Office sitzt und das Mobiltelefon benutzt
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RechtNeue EU-Vorschriften zur Produktsicherheit

Produktsicherheit beim Verkauf von Verbraucherprodukten per Fernabsatz

Bei Verbraucherprodukten, die ab 13. Dezember 2024 online, telefonisch oder über eine andere Form des Fernabsatzes angeboten werden, müssen gemäß der EU-Produktsicherheitsverordnung in den einzelnen Produktangeboten die folgenden eindeutigen und gut sichtbaren Angaben bereitgestellt werden:

  • der Name, der eingetragene Handelsname oder die eingetragene Handelsmarke des Produktherstellers sowie die Postanschrift und die E-Mail-Adresse, unter denen dieser kontaktiert werden kann. Falls der Hersteller nicht in der Europäischen Union niedergelassen ist, zusätzlich auch der Name, die Postanschrift und die E-Mail-Adresse des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs, der in der EU niedergelassen ist (EU-Bevollmächtigter des Herstellers).
  • Angaben, die die Identifizierung des Produkts ermöglichen, einschließlich einer Abbildung des Produkts und sonstiger Produktspezifikationen.
  • etwaige Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen gemäß der Produktverpackung oder den Begleitunterlagen in leicht verständlicher Sprache. Werden Produkte in EU-Länder außerhalb Deutschlands verkauft, müssen die Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen auch in den entsprechenden Sprachen dieser Länder bereitgestellt werden.

Ausgenommen von den Pflichtangaben zur Produktsicherheit im Fernabsatz ist der Verkauf von Lebensmitteln.

 

Download

Der ZDH hat relevante Informationspflichten im Betriebsalltag im folgenden PDF zusammengefasst:

 

Kontakt

Camilla Porath

Juristin

Tel. 0211 8795-514

Fax 0211 8795-95514

camilla.porath--at--hwk-duesseldorf.de