KfW: "Zuschuss Brennstoffzelle (433)" deutlich erweitertFörderung von Brennstoffzellen für gewerbliche Gebäude geöffnet
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erweitert die Förderung für Brennstoffzellen-Heizungen. Ab sofort können Sie bei der KfW attraktive Zuschüsse für den Einbau von Brennstoffzellen-Heizungen sowohl in allen Wohn- als auch in Nichtwohngebäude beantragen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen (einschließlich Contractoren) sowie kommunale und gemeinnützige Organisationen.
Die Förderung steht für Brennstoffzellen-Heizungen mit einer elektrischen Leistung bis 5 kW, die entweder im Rahmen einer Sanierung oder eines Neubaus installiert werden, zur Verfügung. Je nach elektrischer Leistung ist ein Zuschuss von bis zu 28.200 Euro pro eingebauter Brennstoffzelle möglich.
Ziel der Erweiterung der Förderung ist es, die zukunftsweisende Brennstoffzellentechnologie zur Strom- und Wärmeversorgung in Gebäuden breitenwirksam am Markt zu etablieren. Im Vergleich zu konventionellen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen haben Brennstoffzellen-Heizungen einen deutlich höheren Wirkungsgrad. Das eingesetzte Erd- oder Biogas wird deutlich effizienter genutzt, was auch zu einem geringeren CO2-Ausstoß führt.
Die Zuschussförderung von Brennstoffzellen-Heizungen ist Teil des "Anreizprogramms Energieeffizienz" der Bundesregierung. Sie ergänzt die bestehenden KfW-Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren. Seit dem Start der Förderung im August 2016 wurde der Einbau von über 900 Brennstoffzellen-Heizungen vor allem in Ein- und Zweifamilienhäusern mit Zuschüssen von rund 13 Mio. Euro unterstützt.
Alle Details zur Förderung und Antragstellung finden Sie unter www.kfw.de/433